Dein Weg

Schritt 1

Nothelfer

Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass er an einem Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen teilgenommen hat. Der Nothelferkurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Die nötigen Bescheinigungen erhältst Du nach absolviertem Kurs. (10 Lektionen)

Hier findest Du Kursdaten bei unserem Partner nothelfer academy für die Standorte Regensdorf und Örlikon.

Zu den Kursdaten

Schritt 1

Schritt 2

Lernfahrgesuch

Dieses Formular bekommst Du direkt bei der FahrschueL Academy oder via Download beim Strassenverkehrsamt Zürich oder Strassenverkehrsamt Aargau. Vor dem Einreichen des Gesuches muss Dein Sehvermögen beim Arzt oder in einem anerkannten Optikergeschäft geprüft werden. Der Sehtest darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. Anschliessend das vollständig ausgefüllte Formular persönlich mit Nothelferausweis, Pass, oder ID (Identitätskarte), bzw. Ausländerausweis direkt beim Strassenverkehrsamt oder der Gemeinde-Einwohnerkontrolle vorbeibringen. Für den Lernfahrausweis und Führerausweis wird zwingend ein aktuelles farbiges Passfoto benötigt (Format 35 x 45 mm). Das Gesuch kann früh bereits im Alter von 17 Jahren beantragt werden.

Schritt 3

Theorieprüfung

Nach dem Einreichen des Lernfahrgesuches bekommst Du vom Strassenverkehrsamt ein Bestätigungsschreiben mit dem Anmeldeformular zur Basisprüfung inkl. Original des Nothelfer (Frist: innert einer Woche). Via Anmeldeformular (PIN-Nr.) kannst Du Dich schnell und bequem online für die Prüfung anmelden. Die Prüfungen werden ausschliesslich durch CUT (Computer) abgenommen. Geprüft werden 50 Fragen: 1-2 Lösungen pro Frage sind möglich, maximal 14 Fehler sind erlaubt und die Prüfung ist bestanden. Das Lernmittel für die Prüfung gibt es direkt im Fachhandel zu beziehen.

Schritt 3

Schritt 4

Lernfahrausweis

Nach bestandener Theorieprüfung wird Dir dein Lernfahrausweis per Post vom Strassenverkehrsamt zugestellt. Dieser ist 24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden. 

Du kannst maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen. Einen dritten Lernfahrausweis erhältst Du erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren oder aufgrund einer positiven verkehrspsychologischen Eignungsuntersuchung.

Schritt 5

Fahrausbildung - Fahrstunden

Nach bestandener Theorieprüfung kann man mit der Fahrausbildung beginnen, melde dich JETZT gleich an.


Lernfahrten mit dem «L» Grundsätzlich darfst Du nur innerhalb der Schweiz Lernfahrten durchführen. Dabei muss immer ein «L» am Fahrzeug befestigt sein. Es braucht eine Begleitperson, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzt, welcher nicht mehr auf Probe ist. Die Handbremse des Fahrzeugs muss vom Beifahrer/in betätigt werden können.

Schritt 5

Schritt 6

Verkehrskunde

Spätestens zur Anmeldung der praktischen Autoprüfung ist nachzuweisen, dass der VKU absolviert wurde. Der Besuch der Verkehrskunde ist obligatorisch und dauert 8 Stunden (zb. 4x2 Lektionen) und kann nur mit einem gültigen Lernfahrausweis besucht werden und darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Schritt 7

praktische Führerprüfung

Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem Fahrlehrer und mit Deinem Einverständnis oder nach Ausbildungsplan. Die Führerprüfung wird durch die Experten vom Strassenverkehrsamt abgenommen und wird mit dem Fahrschulfahrzeug absolviert. Nach bestandener Führerprüfung wird der provisorische Führerausweis per Post vom Strassenverkehrsamt innert 2 - 3 Tagen zugestellt.  

Praktische Prüfung zwei Mal nicht bestanden?
Eine Anmeldung zu einer dritten praktischen Führerprüfung wird nur zugelassen wenn die FahrschueL Academy dem StVA ZH oder AG schriftlich bestätigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wird die Führerprüfung dreimal nicht bestanden, kann eine weitere Prüfung nur aufgrund eines positiven Fahreignungstests absolviert werden. Fällt der Test negativ aus, erlischt die Gültigkeit des Lernfahrausweises sofort.

Schritt 7

Schritt 8

Führerausweis auf Probe

Wer nach dem 01.12.05 einen Lernfahrausweis beantragt, erhält nach bestandener Prüfung den Führerausweis für drei Jahre auf Probe. Während dieser Probezeit muss noch ein obligatorischer Weiterbildungstag besucht werden. Damit Du Deinen definitiven Führerausweis bekommst, musst Du innerhalb der nächsten 12 Monate den WAB-Kurs (nach der Erteilung des Führerausweises auf Probeabsolvieren.

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